Skihelmpflicht

Wo muss ich einen Skihelm tragen?

Um Kopfverletzungen zu vermeiden ist der Skihelm eine einfache und effektive Möglichkeit. Leider ist es allerdings kein 100prozentiger Schutz. Spätestens seit dem Unfall von Michael Schumacher ist es uns allen bekannt, das trotz Skihelm das Risiko von einer schweren Kopfverletzung bestehen kann. Was aber ohne seinen Skihelm passiert wäre lässt sich nur erahnen. Als sicher kann allerdings gelten, dass die Verletzungen deutlich schwerwiegender gewesen wären. Denn der Druck des Aufpralls wurde durch den Skihelm auf eine größere Fläche verteilt. Somit ist man besser geschützt, als wenn alle Wucht punktuell auf den Kopf wirkt. Bei leichten Einwirkungen ist der Träger eines Skihelms dadurch quasi vollkommen geschützt.

Riskio fährt mit

Manche Skigebiete lassen einen nur noch mit einem Skihelm auf die Piste, bei anderen wiederum exisitert keine Skihelmpflicht. Aber egal, ob eine Skihelmpflicht existiert oder nicht, so sollte weder der Anfänger noch der Profi „Oben ohne“ auf die Piste gehen.

Aktuell werden als Beispiel in Italien alle Skifahrer nur noch mit Skihelm auf der Piste sein. Wer sich daran nicht hält, der kann von der Poizei, die dort die Pistenrettung innehat, mit einem Bußgeld von aktuell bis zu 200 Euro und dem Entzug des Skipasses bestraft werden.

Skihelmpflicht für Skifahrer und Snowboarder

Hier eine Aufstellung über den aktuellen Stand der Skihelmpflicht

DEUTSCHLAND: Es besteht keine Skihelmpflicht. Der Verband Deutsche Skilehrer und der Deutsche Skiverband klären die Skifahrer mit Nachdruck über den Sinn eines Skihelmes auf.

ÖSTERREICH: Skihelmpflicht besteht nur für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr.

Die einzelnen Bundesländer setzten die Skihelmpflicht unterschiedlich um: In Salzburg, der Steiermark, Kärnten, Niederösterreich, Burgenland und in Wien besteht eine Helmpflicht

In Tirol und Vorarlberg gibt es derzeit keine derartige Helmpflicht.

In Oberösterreich und im Burgenland steht eine gesetzliche Änderung bezüglich der Helmpflicht noch zur Diskussion.

ITALIEN: Es besteht eine Skihelmpflicht – Kinder bis einschließlich 14 Jahren dürfen nur noch mit Skihelm auf die Piste. Es drohen Bußgelder und der Entzug des Skipasses.

SCHWEIZ: Keine Skihelmpflicht, aber umfangreiche Aufklärungskampagnen. Man sieht in der Schweiz kaum jemanden ohne Skihelm auf der Piste. Die Tragequote ist europaweit die höchste.

FRANKREICH: Keine Skihelmpflicht – und leider auch eine geringe Bereitschaft zum Helmtragen. Seit dem Unfall von Michael Schumacher in den französischen Alpen hat es sich langsam gebessert. Inzwischen gibt es auch immer mehr Kampagnen, die Kindern und Jugendlichen den Nutzen des Skihelms näher bringen sollen.

TSCHECHIEN: Auch in Tschechien existiert keine Skihelmpflicht. Es gibt auch nur eine relativ geringe Anzahl im Verleih.

KROATIEN: Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren

SLOWENIEN: Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren

POLEN: Skihelmpflicht – Wintersportler unter 16 Jahren müssen einen Skihelm tragen. Bei Verstoß gegen die Helmpflicht müssen die Erziehungsberechtigten mit einer Geldbuße und dem Entzug des Skipasses rechnen.

USA: Keine Skihelmpflicht – Es werden Kampagnen über das Nutzen des Tragens von Skihelmen auf der Skipiste bei Kinder und Jugendlichen durchgeführt.

KANADA: Keine Skihelmpflicht – Es werden Kampagnen über das Nutzen des Tragens von Skihelmen auf der Skipiste bei Kinder und Jugendlichen durchgeführt.

(Stand 11/2015 – Ohne Gewähr)

Wer bisher noch keinen eigenen Skihelm hat, der kann sich diesen meistens auch noch vor Ort ausleihen. Schöner ist natürlich immer der eigene Skihelm. Einige Empfehlungen finden Sie auf meiner Empfehlungsseite oder Skihelme bei Amazon

Auch wenn die Skihelmpflicht in den Skigebieten auf der Welr noch nicht überall existiert, so ist es auf jeden Fall mehr als ratsam einen Skihelm zu tragen. Zum einen damit im Falle eines Unfalls die möglichen Verletzungen möglichst gering bleiben. Zum anderen können bei Kopfverletzungen die Versicherungen die Schadensersatzforderungem mindern oder sogar ganz versagen, wenn beim Sturz kein Helm getragen wurde.

Nebenbei ist es auch noch möglich an fast jedem Skihelm eine Actionkamera, wie z.B. von GoPro anzubringen und damit das Fahrterlebnis direkt aufzunehmen.