Skihelme sollen den Kopf bei Stürzen und Zusammenstößen schützen. Damit ein Helm in Europa als persönliche Schutzausrüstung auf den Markt gebracht werden darf, muss er die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Für alpine Ski- und Snowboardhelme ist dabei insbesondere die EN 1077 relevant.
Die Norm legt unter anderem Anforderungen und Prüfverfahren zu Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Sichtfeld, Konstruktion und Befestigungssystem fest. Sie unterscheidet außerdem zwischen Klasse A und Klasse B.
EN 1077: Die zentrale Norm für Skihelme
Die aktuell bei DIN geführte DIN EN 1077:2007-11 gilt für Helme für alpine Skifahrer und Snowboarder. Sie definiert Mindestanforderungen und Prüfverfahren für Helme, die von Erwachsenen, Kindern und auch im Wettkampfsport verwendet werden.
Geprüft werden unter anderem die Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, der Sitz beziehungsweise das Tragesystem und das Sichtfeld. Ein Helm nach EN 1077 soll damit definierte Mindestanforderungen erfüllen; die Norm bedeutet jedoch nicht, dass ein Helm bei jedem Unfall vor Verletzungen schützen kann.
Wie wird nach EN 1077 geprüft?
Bei der Stoßdämpfungsprüfung sitzt der Helm auf einem genormten Prüfkopf und wird kontrolliert auf einen Amboss fallen gelassen. Dabei wird gemessen, welche Beschleunigung trotz Helm am Prüfkopf ankommt. Die EN 1077 legt dafür einen zulässigen Höchstwert fest.
Bei der Durchdringungsprüfung trifft ein kegelförmiger Prüfkörper auf den Helm. Seine Spitze darf den darunterliegenden Prüfkopf nicht erreichen. Zusätzlich werden unter anderem das Befestigungssystem, der Sitz des Helms und das Sichtfeld geprüft.
Klasse A und Klasse B
Die EN 1077 unterscheidet zwischen Klasse A und Klasse B. Der wichtigste Unterschied liegt im vorgeschriebenen Schutz- beziehungsweise Abdeckungsbereich des Helms.
Helme der Klasse A müssen einen größeren Bereich des Kopfes abdecken, insbesondere auch seitlich im Bereich der Ohren. Bei Klasse B ist der vorgeschriebene Abdeckungsbereich kleiner. Dadurch sind Konstruktionen mit mehr Belüftung und einer besseren Wahrnehmung von Umgebungsgeräuschen möglich.
Für Käufer bedeutet das: Klasse A steht für mehr Abdeckung, Klasse B für mehr konstruktiven Spielraum bei Komfort und Belüftung. Beide Klassen müssen die jeweiligen Anforderungen der EN 1077 erfüllen.
MIPS und andere Rotationsschutzsysteme
Zusätzlich zur eigentlichen Sicherheitsnorm statten manche Hersteller ihre Skihelme mit Systemen aus, die bei bestimmten schrägen Aufprallsituationen die auf den Kopf übertragenen Rotationsbewegungen reduzieren sollen.
Ein bekanntes Beispiel ist Mips®. Dabei befindet sich im Helm eine reibungsarme Ebene, die eine geringe Relativbewegung zwischen Helm und Kopf ermöglichen kann. Ziel ist es, einen Teil der bei einem schrägen Aufprall entstehenden Rotationsbewegung umzuleiten.
Neben Mips gibt es auch herstellerspezifische Lösungen mit anderen Konstruktionsprinzipien. Solche Systeme sind zusätzliche Ausstattungsmerkmale und sollten nicht mit einer eigenen Sicherheitsnorm verwechselt werden.
Wichtig ist außerdem: Ein Rotationsschutzsystem ersetzt weder die EN-1077-Zertifizierung noch eine passende Helmgröße und einen korrekten Sitz. Auch ein entsprechend ausgestatteter Helm kann Verletzungen bei einem Unfall nicht vollständig verhindern.
Weitere Normen und Kennzeichnungen
Neben der EN 1077 tauchen bei Skihelmen und Visierhelmen teilweise weitere Normen auf. Ein häufig genannter Standard ist ASTM F2040. Dabei handelt es sich um einen US-amerikanischen Prüfstandard für Helme, die bei nicht motorisierten Wintersportarten wie Skifahren und Snowboarden verwendet werden. Die aktuelle Fassung ist ASTM F2040-18.
Bei Visierhelmen kann zusätzlich eine Norm für den Augen- und Gesichtsschutz relevant sein. Die aktuelle DIN EN ISO 18527-1:2023-11 beschreibt Anforderungen an Abfahrtski- und Snowboardbrillen und hat die frühere DIN EN 174 ersetzt. Sie betrifft also nicht den Helm selbst, sondern den Schutz der Augen beziehungsweise das Visier.
Die CE-Kennzeichnung ist dagegen keine eigene Sicherheitsnorm. Sie zeigt an, dass der Hersteller erklärt, dass das Produkt die für den europäischen Markt geltenden Anforderungen erfüllt. Bei Skihelmen fällt das unter die europäische Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen.
Sicherheitsnorm erfüllt – aber nicht unbegrenzt
Eine EN-1077-Zertifizierung bedeutet nicht, dass ein Helm unbegrenzt genutzt werden kann. Materialien und Bauteile altern unter anderem durch Nutzung, Feuchtigkeit, Schweiß und UV-Einwirkung. TÜV SÜD empfiehlt deshalb, Skihelme nach etwa drei bis fünf Jahren auszutauschen. Die konkrete Nutzungsdauer sollte zusätzlich anhand der Angaben des jeweiligen Herstellers beurteilt werden.
Nach einem Sturz oder stärkeren Aufprall sollte der Helm ersetzt werden – auch wenn äußerlich keine Schäden erkennbar sind. Die stoßabsorbierende Struktur kann beim Aufprall bereits belastet oder dauerhaft verändert worden sein, sodass die ursprüngliche Schutzwirkung bei einem weiteren Unfall nicht mehr gewährleistet ist.
Mehr dazu erklären wir auf unserer Seite zur Lebensdauer von Skihelmen.
Was bedeutet das beim Kauf?
Beim Kauf eines Skihelms solltest du zunächst darauf achten, dass das Modell die für deinen Einsatz relevanten Sicherheitsnormen und Kennzeichnungen erfüllt. In Europa ist dabei vor allem die EN 1077 entscheidend; bei Visierhelmen können zusätzlich Anforderungen für den Augenschutz relevant sein.
Zusätzliche Systeme wie Mips® oder herstellerspezifische Schutztechnologien können ein sinnvolles Extra sein, sollten aber nicht wichtiger bewertet werden als korrekte Passform, geeignete Größe und ein sicherer Sitz.
Wenn du verschiedene Modelle vergleichst, lohnt es sich deshalb, nicht nur auf Marketingbegriffe zu achten, sondern auf die Kombination aus Normen, Schutzsystemen, Konstruktion und Passform.