Sicherheitsnorm

Alljährlich verletzen sich viele Wintersportler beim Skifahren oder auch Snowboarden. Dabei kann durch einen Skihelm das Risiko von schweren Kopf- und Gehirnverletzungen minimiert werden.

Damit der Schutz durch einen Skihelm gegeben ist, muss dieser gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Gesetzliche Vorschriften

EU-Richtlinie

Gemäß einer EU-Richtlinie sind Skihelme als persönliche Schutzausrüstung eingestuft und unteliegen als solche der EU-Richtlinie 89/686/EWG. Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen aller in der EU angebotenen Skihelme müssen dieser Richtlinie entsprechen.

CE-Kennzeichen

Das CE-Kennzeichen müssen alle Skihelme für den alpinen Skilauf tragen. Mit dem Anbringen dieser Kennzeichnung wird durch den Hersteller bestätigt, dass der angebotene Skihelm den gültigen EU-Richtlinien entspricht. Um dieses Prüfzeichen anbringen zu dürfen muss der Skihelm vorher von einer zugelassenen Prüfstelle überprüft werden. Erst wenn diese die Bescheinigung ausstellt, dass die einschlägigen europäischen Bestimmungen eingehalten wurden, darf das CE-Kennzeichen angebracht werden. Dieses wird auch als Baumusterprüfung bezeichnet.

DIN-Norm

Die DIN-Norm „DIN EN 1077“ ist ebenfalls auf Skihelmen zu finden. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Pflichtangabe. Hiermit wird eigentlich nur nochmal der Hinweis gegeben, dass diese Norm zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie angewandt wird.

Zweiklassengesellschaft

Bei Skihelmen wird eine Unterscheidung in zwei Klassen gemacht. Zum einen die Klasse A und zum anderen die Klasse B.

Skihelme der Klasse A bieten einen höheren Schutz des Kopfes, da sie einen größeren Bereich abdecken. Die Schläfen und der Ohrenbereich muss von der Helmschale abgedeckt sein. Wobei kleinere Öffnungen zur Belüftung oder dem besseren Hören erlaubt sind. Zusätzlich bieten sie auch gegen die Durchdringung mit spitzen Gegenständen, wie z.B. Skistöcken, eine höhere Festigkeit.

Die Skihelme der Klasse B sind dementsprechend mit einer kleineren Helmschale ausgestattet. Hierdurch bieten diese allerdings ein mehr an Belüftung und man kann mit ihnen besser hören, da die Ohren nicht abgedeckt sind. Der Schutz vor Durchdringung mitGegenständen ist allerdings auch nicht so hoch, wie bei den Helmen der Klasse A.

Merkmal Klasse A – Hochleistungs-Schutzhelm für alpine Skiläufer und Snowboardfahrer Klasse B – Helm für alpine Skiläufer und Snowboarder
Abdeckung Neben der Oberseite des Kopfes der Helm auch die Ohren und Seiten des Kopfes abdecken. Es muss nur die Oberseite des Kopfes abgedeckt sein. Die Ohren können frei bleiben.
Stoßdämpfungsprüfung Bei einem Aufprall aus 3 m Höhe darf maximal eine gewisse Menge an Energie aufgenommen werden. Bei einem Aufprall aus 1,5 m Höhe darf maximal eine gewisse Menge an Energie aufgenommen werden.
Durchdringungsprüfung Bei einem Aufprall aus einer Höhe von 75 cm auf einen spitzen Gegenstand darf die Hülle nicht durchstoßen werden. Bei einem Aufprall aus einer Höhe von 37,5 cm auf einen spitzen Gegenstand darf die Hülle nicht durchstoßen werden.

Die getesteten Aufprallgeschwindigkeiten betragen für die Klasse A nur etwa 14 km/h und bei Klasse B Helmen sogar nur etwa 10 km/h. Die Geschwindigkeiten auf der Skipiste sind allerdings meistens deutlich höher. Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass ein Skihelm keine absolute Sicherheit bieten kann.

Herstellerinformationen

Jeder Skihelm muss vom Hersteller mit einer Informationsbroschüre an den Verbraucher ausgestattet sein. Auf dieser sind alle wichtigen Angaben zu finden. Hierzu zählen neben dem Namen und der Anschrift des Herstellers bzw. des Importeurs auch alle Angaben, die für eine korrekte Lagerung, Reinigung, Wartung und Einstellung wichtig sind. Auch der korrekte Gebrauch und die Haltbarkeit sind mit angegeben.

Diese Broschüre muss klar und verständlich formuliert sein und mindestens in deutsch vorliegen. Auf der Herstellerseite finden Sie Informationen, ob der Helm überhaupt für den von ihnen beabsichtigten Einsatzzweck geeigent ist.

Achtung: Verwenden Sie auf keinen Fall Fahrradhelme zum Skifahren oder Snowboarden! Bei diesen fehlt neben der Prüfung auf die Kältefestigkeit mindestens noch die Durchdringungsfestigkeit. Denn wer möchte schon durch den Schutzhelm aufgespießt werden!

Zur Sicherheit gehört auch eine auffällige Farbe des Skihelmes. Mit einer Farbe, die sich deutlich abhebt, trägt man zur Erhöhung der passiven Sicherheit auf der Piste bei.